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Wir über uns:

Der Verein der Japanischlehrkräfte an weiterführenden Schulen im deutschsprachigen Raum e.V. (VJS) wurde am 5. März 1993 gegründet. Er sieht seine Hauptaufgabe in der Förderung des fremdsprachlichen Japanischunterrichts an Gymnasien, Gesamtschulen oder vergleichbaren Institutionen. Damit wendet er sich besonders an Japaner und deutsche Muttersprachler, die in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz Japanisch an Schulen unterrichten.

Zweck des Vereins ist der Aufbau freundschaftlicher Beziehungen zwischen jungen Menschen, insbesondere Schülerinnen und Schülern aus dem deutschsprachigen Raum und Japan, um auf diese Weise einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.  

Hauptaufgaben des Vereins sind u.a. die   

  • Weiterentwicklung der Fachdidaktik des Japanischunterrichts
  • Weiterentwicklung von Unterrichtsmaterialien
  • Förderung des deutsch-japanischen Schüleraustausches und ähnlicher Aktivitäten  
  • Mitarbeit bei Verbänden, Projekten und Publikationen, die dem Japanischunterricht an Schulen dienlich sein können  
  • Interessenwahrnehmung von Personen und Institutionen, die sich um den Japanischunterricht an Schulen bemühen  
  • Einbeziehung des Japanischunterrichts in schulische Veranstaltungen (Schulfest, Projekttage etc.)  
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

Der Verein ist Mitglied im Fachverband Moderne Fremdsprachen (FMF). Die Mitgliedschaft im VJS beinhaltet automatisch die Mitgliedschaft im FMF. Aufnahmeanträge richten Sie bitte an:  
 

Verein der Japanischlehrkräfte an weiterführenden Schulen im deutschsprachigen Raum e.V. (VJS)

c/o Fachschaft Japanisch (Dr. Jens Krutzer)
Goethe Gymnasium
Friedrich-Ebert-Anlage 22
60325 Frankfurt am Main

registriert am Amtsgericht Frankfurt am Main - Registergericht
Registernummer: VR 146 15

Aufnahmebeitrag:  Euro 10,00
Jahresbeitrag      :  Euro 40,00   

Bankverbindung:
Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ 300 501 10) 
Konto Nr. 61005260

Der VJS ist ein gemeinnütziger Verein, so daß die Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich absetzbar sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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